Pädagogische Lebensgemeinschaften in Schleswig-Holstein und
NRW
(§§ 27,34 ff - 41 SGB VIII)
Die Intimität eines funktionierenden Zuhauses, der problemgerechte Umgang mit entwicklungsbedingten Defiziten und Behinderungen, die Förderung von sozialen Verhaltensweisen und lebenspraktischen Fähigkeiten, sowie eine sinnvolle Freizeitgestaltung stehen im Mittelpunkt unserer Gruppen mit innewohnendem Betreuungspersonal.
Dadurch wird ein hohes Maß an Personalkontinuität und Regelkontinuität erreicht und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen individuell Rechnung getragen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung erfolgt direkt in den Lebensgemeinschaften. Größeren Gruppen ist eine Hauswirtschaftskraft zugeteilt Die Einrichtungen sind integraler Bestandteil eines natürlich gewachsenen Wohnumfeldes. Sie sind von außen nicht als Jugendhilfeeinrichtung erkennbar, ihrem Charakter nach offen, transparent und dezentral organisiert. Alle Häuser liegen in ländlich ruhigen Gebieten.
Die Einrichtungen sind in die jeweilige Infrastruktur integriert. Es werden die vielfältigen Freizeitangebote der Vereine und öffentlichen Einrichtungen genutzt, die durch heiminterne Freizeitangebote ergänzt werden können.
Das Aufnahmealter für diese koedukativen Gruppen liegt
in der Regel ab 4 Jahren, abhängig von der schon vorhandenen
Belegung.
Zusätzliche ISE Steuerung bei laufender, vollstationärer Maßnahme
Für alle Wohngruppen und pädagogische Lebensgemeinschaften
in Schleswig-Holstein besteht die Möglichkeit im Bedarfsfall
längerfristig oder kurzfristig die laufende § 34 SGB
VIII Maßnahme in eine § 35 SGB VIII Maßnahme
umzuwandeln und den Betreuungsschlüssel durch eine zusätzliche
Fachkraft aufzustocken.
Künstlerische Therapie | Psychosoziale Kunsttherapie
in den Pädagogischen Lebensgemeinschaften Schleswig-Holstein der I.N.S.E.L. Jugendhilfe
→ vollständiges PDF (10mb) hier herunterladen
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Pädagogische Lebensgemeinschaften in NRW
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